Höhere Pension für Mütter
Mit dem Pensions Harmonisierungsgesetz 2005 wurde die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings eingeführt. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet.Höhere Pension für Mütter