Betrifft Geburten ab

30. September 2009 und kann seit 1. Jänner 2010 beantragt werden!

Bei Karenzteilung kann das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden bis das Kind 14 Monate alt ist.

Maximaler Bezug: € 66,– pro Tag. (80 % des Wochengeldes oder der letzten 3 Monate der Verdienste des Vaters – Weihnachts- und Urlaubsgeld aliquot!

Zwillinge: Ab 1. Jänner 2010 wird der Mehrkindzuschlag auf 50 Prozent je Mehrlingskind angehoben.

Genaue Informatione:

http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/EinkommenabhängigesKinderbetreuungsgeld.aspx

http://www.arbeiterkammer.at/online/das-einkommensabhaengige-kindergeld-52580.html