Bei der Geburt eines Kindes sind in Österreich (Innsbruck) folgende Amtsgänge zu machen:
1. Geburtsmeldung am Standesamt: bei einer Geburt im Krankenhaus wird das meistens von der Hebamme gemacht. Ein Name sollte schon feststehen.
2. Standesamt: Der Namen des Kindes muss hier vollständig angegeben werden.
Die Eltern bekommen
– die Geburtsurkunde für das neugeborene Kind
– den Staatsbürgerschaftsnachweis für das neugeborene Kind
– den Meldezettel für das neugeborene Kind
3. Krankenkasse: die Eltern erhalten die Sozialversicherungsnummer des neugeborenen Kindes
4. Finanzamt : für die Familienbeihilfe: die Sozialversicherungsnummer des Kindes ist notwendig.
5. Krankenkasse: Kinderbetreuungsgeld: Hier ist es notwendig, sich zu überlegen, welches Modell die Eltern wählen.