Es gibt in Innsbruck 3 verschiedene Stellen, an denen Unterstützungen für Schulveranstaltungen ausbezahlt werden. Vor allem bei Winter Sportwochen und Skikursen kann hier angesucht werden.
Förderung Stadt Innsbruck
Städtische PflichtschülerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, deren Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreiten erhalten von der Stadt Innsbruck auf Ansuchen eine 30%ige Förderung für Schulveranstaltungen
Maria-Theresien-Straße 18, Neubau, 4. Stock
6010 Innsbruck
Telefon: +43 (0) 512 / 5360-4202
Telefax: +43 (0) 512 / 5360-1758
eMail: post.frau.familie.senioren@innsbruck.gv.at
http://www.innsbruck.at/io30/download/Dokumente/Content/Formulare/Subvention/Formular_2012.pdf?disposition=inline
Förderung Tiroler Landesregierung
Für Eltern von Schülern in Pflichtschulen (VS, HS, PL, nicht: AHS Unter- und Oberstufe) zur Teilnahme an Schulveranstaltungen, wie z. B. Schilager, Wien- oder Projektwochen etc., die im Inland und mindestens drei Tage stattfinden.
Abteilung Juff
Fachbereich Familie
Michael-Gaismair-Straße 1A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0)512 508 3572
Fax: +43 (0)512 508 3565
e-mail: juff.familie@tirol.gv.at
http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/familie/downloads/EKG_Formulare/Formular4_2010.pdf
Förderung Landesschulrat für Tirol
Österreichische Staatsbürgerschaft des Schülers (oder wenigstens fünf Jahre Einkommensteuerpflicht der Eltern in Österreich)
Besuch einer mittleren oder höheren (öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten) Schule
Bedürftigkeit (im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes)
Teilnahme an einer mindestens fünftägigen Schulveranstaltung (Schulschikurs, Schullandwoche, Schulschwimmwoche, Wien-Aktion usw.)
Landesschulrat für Tirol
6020 Innsbruck, Innrain 1, 1. Stock, Zimmer 116-118
Telefon: (+43 512) 520 33 – 116
Fax: (+43 512) 520 33 – 342
FOI Christine Moser, Dw. 116, c.moser(at)lsr-t.gv.at
Robert Baumann, Dw. 117, r.baumann(at)lsr-t.gv.at
Martin Bichler, Dw. 429, m.bichler(at)lsr-t.gv.at
Bettina Lintner, Dw. 118, b.lintner(at)lsr-t.gv.at
http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerunterstuetzung.xml
Die Einkommensgrenzen des Landesschulrates sind im Vergleich SEHR niedrig gehalten. Was interessant ist – keine Förderung der Stadt Innsbruck (Hier darf man deutlich mehr verdienen!) und der Landesregierung für Kinder, die ein Gymnasium besuchen! Wie kann man das verstehen: Eltern, die ihre Kinder eine AHS besuchen lassen, haben mehr Geld (zu haben)????