Die Regierung hat den Familienbonus von 1500 Euro beschlossen. Auch Alleinerzieher mit geringem Einkommen sollen entlastet werden.
ÖVP und FPÖ haben am Mittwoch im Ministerrat den „Familienbonus Plus“ beschlossen.
Der Bonus von 1500 Euro pro Kind und Jahr soll ab einem Monatseinkommen von 1700 Euro brutto voll ausgeschöpft werden können und die Steuerlast entsprechend reduzieren.
Er steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.
Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, besteht Anspruch auf einen Bonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro.
In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem Partner in Anspruch genommen werden oder auf beide Partner verteilt werden.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach von der „größten Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nannte mehrere Beispiele:
- Bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1700 Euro müssen künftig keine Lohn- und Einkommenssteuer bezahlt werden.
- Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einzeleinkommen von 2300 Euro brutto erspart sich 100 Prozent der Steuerlast.
- Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einzeleinkommen von 2500 Euro erspart sich rund 80 Prozent der Steuerlast.
- Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Einzeleinkommen von 3000 Euro reduziert sich die Steuerlast um über die Hälfte (rund 55 Prozent).
Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag (440 Euro pro Kind bzw. 600 Euro, wenn beide Eltern den Freibetrag teilen) und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zu 2300 Euro pro Jahr und Kind, aber nur bis zum Alter von zehn Jahren) gestrichen.
Diese verminderten allerdings lediglich die Bemessungsgrundlage für die Steuerlast, sie brachten in Bargeld gerechnet 220/300 Euro bzw. 1150 Euro pro Jahr.
Um auch geringverdienende Alleinerzieher, die keine Einkommenssteuern bezahlen, zu berücksichtigen, ist ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag und ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag geplant. Die konkrete Höhe ist aber noch nicht bekannt.
700.000 Familien sollen profitieren
Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt werden, mit dem Ziel, „die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken“.
In Kraft treten sollen die Maßnahmen per 1. Jänner 2019. Die Entlastung soll sich insgesamt auf 1,5 Mrd. Euro belaufen, 700.000 Familien sollen profitieren.
„Kein Förderprogramm für Groß-Zuwandererfamilien“
Die FPÖ fordere seit zwölf Jahren Steuerentlastungen für Familien, und heute werde genau dies umgesetzt, frohlockte Strache. Beide Parteien würden mit dem Familienbonus „zentrale Wahlversprechen“ einlösen. Familien leisten viel, dies würde aber oft zu wenig honoriert. Die neuen Maßnahmen seien daher ein wesentlicher Schritt, meinte der FPÖ-Obmann: „Wir wollen österreichische Familien entlasten und kein Förderprogramm für Groß-Zuwandererfamilien.“ Das Modell sei daher auf jene abgestellt, die hier arbeiten: „Das ist fair und sozial gerecht.“
Kurz betonte weiters, dass „niemand schlechter aussteigt“. Bis 24-Jährige werden besser aussteigen als in der Vergangenheit, die Schwerpunktsetzung gelte aber Eltern, die arbeiten gehen und Kinder bis 18 Jahre haben, so der Kanzler. Was getrennt lebende Eltern betrifft, müssen noch einige Gesetze angepasst werden, unter anderem das Unterhaltsrecht, dafür brauche es noch Zeit. Zugutekommen sollen die Maßnahmen „vor allem diejenigen, die das Kind erziehen“ und bei denen es wohnt.
10.01.2018 https://diepresse.com