Es kommt vor, dass Lehrpersonen drohen, Schüler, die nicht gegen FSME geimpft, dh nicht gegen die von Zecken übertragene Krankheit FSME, sind, von Schulveranstaltungen, Wandertagen, Schullandwochen etc. auszuschließen!  Dazu die folgenden verbindlichen Antworten gemäß der Rechtslage – zu finden bei AEGIS:

Es gibt keine gesetzlich gedeckte Verpflichtung für eine Impfung gegen FSME.
Das gilt auch für Schulimpfungen.
Leider sind da die Lehrpersonen falsch informiert.

Über die Impfungen, die der Schüler erhalten oder nicht erhalten hat, besteht gegenüber der Lehrperson keine Verpflichtung eine Auskunft zu erteilen.

Mit anderen Worten: Die Schulbehörde hat weder das Recht noch die Pflicht, Impfungen zu verlangen und auch nicht das Recht und die Pflicht über Impfungen informiert zu werden.

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