Individuelle Sprachförderung soll nun umgesetzt werden.
Die modulare Oberstufe NOST kommt – spästestens bis 2019/20!
Ausbildungspflicht bis 18!
Sprachförderung
Ab dem Schuljahr 2017/18 werden in den ersten Klassen der Volksschulen flächendeckend neue Testinstrumente angewendet, durch die Sprachprobleme von Schülern erkannt und dann durch individuelle Förderung behoben werden können. 2018/19 soll der Einsatz auf die zweiten Klassen ausgedehnt werden, später sollen Instrumente zur Vermittlung weiterer Kompetenzen entwickelt werden.
Modulare Oberstufe
Mit 2017/18 können außerdem die ersten AHS auf das Modell der Neuen Oberstufe (NOST) umsteigen. Dabei wird der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt. Bei einer negativen Note in einem Fach muss dann nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul positiv abgeschlossen werden. Bis zur Matura müssen aber alle „Nicht Genügend“ ausgebessert sein. Die Möglichkeit zum Start mit Herbst 2017 werden nach derzeitigem Stand laut Bildungsministerium aber nur 25 der 347 AHS nutzen. Ursprünglich sollte die NOST mit Herbst 2017 verpflichtend an allen mindestens dreijährigen Oberstufenformen ab der 10. Schulstufe starten. Nach Kritik von Lehrern, Eltern und Schülern muss die Umstellung nun erst verpflichtend mit dem Schuljahr 2019/20 erfolgen.
Zentralmatura
Mit 3. Mai starten die Zentralmatura-Klausuren an den AHS und berufsbildenden höheren Schulen (BHS): Den Auftakt macht wie immer das Fach Deutsch, als letztes Fach ist Griechisch am 12. Mai mit zentral vorgegebenen Aufgaben dran. Eine Premiere feiert die Zentralmatura 2017 teilweise (in Deutsch, Mathematik, Englisch) bei der Berufsreifeprüfung, durch die Absolventen von Lehre oder Fachschulen einen Hochschulzugang erhalten.
Ausbildungspflicht bis 18
Erstmals gestraft wird außerdem ab 1. Juli 2017, wenn die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre nicht eingehalten wird. Seit Sommer sind Jugendliche bis 18 Jahre verpflichtet, nach der Schulpflicht entweder eine Schule zu besuchen oder eine Berufsausbildung zu machen. Andernfalls drohen ihren Eltern ab 1. Juli 2017 Sanktionen: Als „ultima ratio“ sind Verwaltungsstrafen zwischen 100 und 500 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall 200 bis 1.000 Euro.
http://www.tt.com/home/12431313-91/kindergeld-erbrecht-bankgeheimnis-das-bringt-2017.csp 2017-01-25
http://www.tt.com/politik/12431618-91/neue-f%C3%B6rderinstrumente-und-neue-oberstufe.csp 2017-01-25