Ein interessanter Artikel in der „Salzachbrücke“ vom März 2011 von Mag. Thomas Haas zum Thema Schulimpfung:

WIE SELBSTVERSTÄNDLICH WIRD IN DEN SCHULEN
REGELMÄSSIG GEGEN FSME, HEPATITIS B UND ANDERE
MÖGLICHE KRANKHEITEN GEIMPFT. IN VIELEN FÄLLEN
ERFOLGT DIE ELTERLICHE ZUSTIMMUNG AUF DEM AUS
DER SCHULE MITGEBRACHTEN INFORMATIONSBLATT
AUTOMATISCH. WER ABER HAFTET, WENN ES NACH DER
IMPFUNG ZU VORÜBERGEHENDEN ODER GAR
DAUERHAFTEN GESUNDHEITSSCHÄDEN KOMMT?
Mag. Thomas Haas
Mehr als jeweils 400 Meldungen über in Österreich aufgetretene
vermutete, schwerwiegende Nebenwirkungen von Impfstoffen gingen
in den vergangenen beiden Jahren im Rahmen des gesetzlichen
Arzneimittel-Überwachungssystems bei der AGES (Österreichische
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) – Bereich
PharmMed – ein. Wegen einzelner schwerer Impfschäden wurden
in jüngster Zeit sogar öffentliche Stellen gerichtlich zur Verantwortung
gezogen.
Immer mehr Eltern machen sich daher Gedanken über Sinn und Bedeutung
von Schutzimpfungen. Wo aber finden sie die Informationen,
um sich selbst ein Bild machen und zum Besten ihrer Kinder
entscheiden zu können. In Informationsbroschüren, Foren, Blogs
und Wikis, wird der Mensch zwar von Kopf bis Fuß diskutiert und
erklärt, beim Thema Schutzimpfung aber herrscht ein erdrückendes
Übergewicht der absoluten Impfbefürworter gegenüber den kaum
wahrnehmbaren Kritikern. In diesem völligen Fehlen einer öffentlichen
Diskussion sehen viele gleichsam den Beweis für die Richtigkeit
und Wichtigkeit des Impfens.
Andererseits hat aber die Welt und auch Österreich am Beispiel von
Wikileaks, Tunesien und Fukushima oder von Grasser und Strasser
eines lernen müssen: Bloß weil etwas von der Mehrheit nicht in Frage
gestellt wird, muss es nicht auch schon wahr sein! Wenngleich
von den Medien bislang erstaunlich zurückhaltend behandelt, scheinen
nun zwei Ereignisse der jüngsten Zeit die starre Impfphalanx
etwas durcheinander zu bringen:
DIE HEILIGE KUH GERÄT INS WANKEN
Nachdem der Oberste Gerichtshof (1Ob271/06v)*) schon 2007 festgestellt
hatte, dass Schulimpfungen weitgehend im rechtsfreien
Raum stattfinden, ergab eine Entscheidung des Oberlandesgerichts
Graz im Fall eines nach der Hepatitis B Schulimpfung erblindeten
Kärntners (6 R 5/10t),*) dass Impfungen ohne die erforderliche Aufklärung
Behandlungsfehler darstellen. Dies stellt das bisherige System
der Schulimpfungen grundlegend in Frage. Da es kaum möglich
ist, alle Erziehungsberechtigten jeweils im geforderten Ausmaß
aufzuklären, sind viele Schulärzte nun zu Recht verunsichert, was
die Haftungsfragen angeht. Auch eine Verantwortung der Schulleitung
oder des Erhalters ist hier nicht vollkommen abwegig.
Auf ganz anderer, sozusagen höherer Ebene erfolgte zu Beginn dieses
Jahres erstmalig die bemerkenswerte Nicht-Weiterbestellung der
allerhöchsten Impfkommission durch den Gesundheitsminister. Die
bisherigen Mitglieder – allesamt anerkannte Koryphäen des österreichischen
Impfwesens – haben damit auch keine Stimmen mehr
im obersten Sanitätsrat, einem wichtigen Entscheidungsgremium
im österreichischen Gesundheitssystem. Es kriselt offenbar an der
Impffront, wenn mit den Kompetenzen beinahe auch die Contenance
verloren geht und über impffaule Ärzte und impfkritische
Geister im Ministerium gemurrt wird.
ZEIT FÜR EHRLICHE ANTWORTEN!
Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um mit einigen grundlegenden
Fragen nachzuhaken:*)
• Warum werden die Daten der zentral erfassten Impfschadenmeldungen
nicht transparent nach einzelnen Präparaten aufgeschlüsselt?
• Warum sind hochkarätige Mediziner nicht zur sachlichen Diskussion
mit Impfkritikern bereit, sondern stempeln deren Haltung
pauschal als Esoterik ab?
• Warum wird ein impfkritischer Arzt beruflich kaltgestellt und
ebensolchen Vortragenden der Auftritt in Gemeindesälen und ein
Forum in den Medien verwehrt?
• Warum schreibt ein Medizinrechtler von „Impfpflicht“ und „vorgeschriebenen
Impfungen“, um dann die „missverständliche“
Ausdrucksweise zu bedauern?
• Warum befürchten Impfspezialisten unter Berufung auf die WHO,
dass zuviel Aufklärung kontraproduktiv wirken könnte?
• Warum schließlich maßen sich Entscheidungsträger im Gesundheitswesen
an, BürgerInnen systematisch zu entmündigen, indem
sie ihnen bewusst die nötigen Informationen für höchstpersönliche
Entscheidungen vorenthalten?
Eine klare Position für oder gegen bestimmte Impfungen zu beziehen,
ist für den Einzelnen mangels ausgewogener Information
kaum seriös möglich. Das sollte aber nicht daran hindern, dem öffentlichen
Meinungsdruck zu widerstehen und das Recht auf selbstbestimmte
Gesundheitsvorsorge einzufordern. Um mit Stéphane
Hessel zu schließen: Empört Euch!
*) Im SALZACHbrücke-PORTAL auf www.salzachbruecke.eu finden Sie zu diesem
Beitrag weitere Quellennachweise und Links.

Schulimpfung