Schulstarthilfe 2017 beantragen!
Die Schulstarthilfe wird vom Land Tirol für Pflichtschulkinder von 6 bis 15 Jahren gewährt.
Neues Förderprogramm mit 1. Juni 2017 – Die Einreichung der Anträge ist nur mehr online möglich.
Der einmalige Zuschuss wird – bei Beantragung vor dem Sommer – im August ausbezahlt und beträgt pro Kind pro Jahr 150,–.
Förderanträge sind vom 01. Jänner bis spätestens 30. September des im Antragsjahr begonnenen Schuljahres elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.
EINKOMMENSGRENZEN
für „Schulstarthilfe für Familien“ des Landes Tirol (Netto)
2 Personen 1.600,–
3 Personen 2.100,–
4 Personen 2.500,–
5 Personen 2.900,–
6 Personen 3.300,–
jeder weitere Person 400,–
Telefonische Auskunft Innsbruck-Stadt:
Sonja Berndt-Merkl
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
+43 512 508 3568
+43 512 508 743572
ga.familie@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at