Momentan ist es möglich im Anschluss an die Karenz in Bildungskarenz zu gehen. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Arbeitsmonate betragen, ab 1.1.2012 wieder 12 Monate. Die Bildungskarenz muss in beidseitigem Einvernehmen beschlossen werden – es gibt keinen Rechtsanspruch darauf!Bildungskarenz nach der Karrenz